
Dieselzuschlag und andere Zuschlage
Dieselzuschlag
Aufgrund der aktuellen extremen Entwicklungen wird der Zuschlag bis auf Weiteres wöchentlich angepasst. Der aktuelle Dieselzuschlag für den Straßenverkehr:
Bunkerzuschlag
Auch innerhalb der Seefracht fällt ein Dieselzuschlag an. Wenn die Treibstoffpreise großen Preisschwankungen unterliegen, erheben Reedereien einen sogenannten Bunkerzuschlag, BAF (Bunker Adjustment Factor) oder BUC (Bunker Contribution), um die Risiken der Preisschwankungen auszugleichen.
Gefahrgutzuschlag und IMO-Zuschlag
Bei gefährlichen Gütern muss der Versender (also Sie) eine Dangerous Goods Declaration (DGD) vorlegen. Anhand dieser Informationen bestimmt die Reederei oder Fluggesellschaft, ob die Ware zum Transport angenommen werden kann. Wenn diese Informationen nicht rechtzeitig oder falsch bereitgestellt werden, können sie sogar die Lieferung verweigern. Daher ist es wichtig, diese Angaben vollständig und korrekt anzugeben! Darüber hinaus können die Reederei, der Hafen oder der Flughafen je nach UN-klassifiziertem Gefahrgut zusätzliche Gebühren erheben. Dies hat mit den zusätzlichen Maßnahmen zu tun, die erforderlich sind, um die Waren am Terminal und an Bord des Schiffes, LKWs oder Flugzeugs zu disponieren.