Zweiter Jahrestag des Handelsabkommens EU-Japan – weitere Stärkung der Beziehungen
Am 1. Februar jährt sich das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen der EU und Japan zum zweiten Mal. Der im Rahmen des Abkommens eingesetzte Gemischte Ausschuss unter dem gemeinsamen Vorsitz von Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis und dem japanischen Außenminister Toshimitsu Motegi feiert diesen Jahrestag und vereinbart wichtige Verbesserungen des Abkommens. Auf beiden Seiten werden 28 zusätzliche geografische Angaben (g.A.) geschützt, und der Handel mit Wein und Fahrzeugen zwischen den beiden Partnern wird noch einfacher als zuvor.
Exekutiv-Vizepräsident und für Handel zuständige Kommissar Valdis Dombrovkis erklärte dazu:
„Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan ist eines unserer wichtigsten Abkommen. Zusammen entfällt auf die EU und Japan ein Viertel des weltweiten BIP, und unser bilateraler Handel beläuft sich auf rund 170 Mrd. EUR pro Jahr. Dieses Abkommen hat den Handel sowohl für die europäischen als auch für die japanischen Hersteller einfacher und billiger gemacht und hat Landwirten und Herstellern gleichermaßen geholfen. Unsere enge Zusammenarbeit trägt nun noch mehr Früchte, weil weitere 28 hochwertige traditionelle Lebensmittel aus landwirtschaftlicher Erzeugung vor Nachahmung geschützt werden. Wir erleichtern außerdem den Handel mit Wein und Fahrzeugen – Produkte aus zwei zentralen Bereichen. Dies ist sehr zu begrüßen, da wir nach der COVID-19-Pandemie auf den Wiederaufbau des Wirtschaftswachstums hinarbeiten. Aber die Beziehungen zwischen der EU und Japan gehen über den bilateralen Handel hinaus. Beide Vertragsparteien stehen für Regeln, einen offenen Welthandel und eine starke Welthandelsorganisation.“
Der Kommissar für Landwirtschaft Janusz Wojciechowski führte aus:
„Dieses Abkommen ist ein hervorragendes Beispiel für den Handel, der beiden Seiten aufgrund gegenseitigen Vertrauens und enger Zusammenarbeit, insbesondere dem Agrar- und Lebensmittelsektor, zugute kommt. Ich danke Japan für einen kontinuierlichen konstruktiven und fruchtbaren Dialog. Dieses Abkommen ist und bleibt für die japanischen und die europäischen Landwirte sehr positiv. Nach nur zwei Jahren seit dem Inkrafttreten des Abkommens sind nun weitere 28 geografische Angaben auf beiden Seiten auf unseren jeweiligen Märkten geschützt. Diese Erzeugnisse haben einen echten Mehrwert, der Authentizität und Qualität widerspiegelt und gleichzeitig unsere Landwirte belohnt. Darüber hinaus können unsere europäischen Weinerzeuger dank der jüngsten japanischen Genehmigung für Weinbereitungsverfahren nun von größeren Exportchancen profitieren. Gute Lebensmittel bedeuten gute Geschäfte!“
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Der Gemischte Ausschuss trägt einer Reihe maßgeblicher Fortschritte Rechnung.
- Die Liste der geschützten geografischen Angaben (g.A.) aus den EU-Ländern und Japan enthält nun weitere 28 Erzeugnisse mit geografischen Angaben für jede Seite. Dies ist eine wichtige Entwicklung, da es sich um die bisher schnellste Erweiterung einer Liste geografischer Angaben im Rahmen eines Freihandelsabkommens (FHA) handelt. Die Liste wird für beide Parteien um weitere 55 geografische Angaben ergänzt werden. Zu den Produkten aus EU-Ländern gehören unter anderem Cassis de Dijon, Olivenöl „Kalamata“ und Wein aus Cariñena.
- Der Export von Fahrzeugen zum anderen Partner wird einfacher. Beide Seiten einigten sich darauf, die Liste der Sicherheitsanforderungen, für die keine doppelte Genehmigung erforderlich ist, zu erweitern. Wenn die EU beispielsweise bescheinigt, dass ein in der EU hergestelltes Fahrzeug, das nach Japan ausgeführt wird, bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllt, wird Japan die Einhaltung dieser Anforderungen nicht mehr überprüfen und umgekehrt. Dazu gehören wichtige neue und umweltfreundliche Technologien wie Hybridfahrzeuge und wasserstoffbetriebene Fahrzeuge.
- Japan hat kürzlich seine Weinstandards an die Standards der EU gemäß dem Abkommen angeglichen und auf seinem Hoheitsgebiet mehrere europäische önologische Verfahren zugelassen. Infolge dessen wird mehr Wein aus der EU auf den japanischen Markt gelangen können.
- Die Verfahren für die Beantragung und den Erhalt von Zollpräferenzen wurden erheblich vereinfacht. Dadurch wird es für EU-Unternehmen leichter, nach Japan zu exportieren. Die Vereinfachung der Verfahren ist besonders wichtig für kleine Unternehmen, die häufig nicht über die nötigen Mittel verfügen, um komplizierte Vorschriften auszuloten und anzuwenden.
Quelle: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_313